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Fristen
5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Feb. 2026

EUDR Zeitplan & Fristen 2025/2026

Die EUDR-Fristen wurden einmal verschoben und sind nun verbindlich. Dieser Artikel gibt einen vollständigen Überblick über alle relevanten Deadlines – mit aktuellem Stand (Februar 2026).

EUDR-Zeitstrahl

29. Juni 2023Abgeschlossen

EUDR in Kraft getreten

Verordnung (EU) 2023/1115 trat offiziell in Kraft. 18-monatige Übergangsfrist beginnt.

31. Dezember 2024Abgeschlossen

Ursprüngliche Frist (verschoben)

Ursprünglich sollten Großunternehmen ab diesem Datum compliant sein. Wurde auf Dezember 2025 verschoben.

30. Dezember 2025Nächste Frist

Anwendungsfrist Großunternehmen

Ab diesem Datum gilt die EUDR vollständig für alle großen Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. EUR Umsatz).

30. Juni 2026Nächste Frist

Anwendungsfrist KMU

Ab diesem Datum gilt die EUDR auch für kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) sowie Händler.

Laufend ab 2026

Jährliche Compliance-Pflicht

Jedes Jahr müssen neue Due-Diligence-Statements für neue Erntemengen eingereicht werden. Kontinuierliches Monitoring ist Pflicht.

Wer ist von welcher Frist betroffen?

Großunternehmen (ab Dezember 2025)

Als Großunternehmen gilt, wer an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei dieser drei Kriterien überschreitet:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz mehr als 50 Millionen EUR
  • Bilanzsumme mehr als 43 Millionen EUR

KMU (ab Juni 2026)

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Gnadenfrist bis Juni 2026. KMU sind Unternehmen, die die oben genannten Schwellenwerte nicht überschreiten.

Achtung: KMU, die als Händler tätig sind (also keine Erstinverkehrbringer), haben bis Juni 2026 Zeit. Sind sie Marktteilnehmer (Erstimporteure), gilt die Großunternehmensfrist.

Das Referenzdatum – was bedeutet es?

Das Referenzdatum 31. Dezember 2020 ist unabhängig von den Anwendungsfristen. Es bestimmt, welche Flächen als entwaldungsfrei gelten. Produkte, die auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden, dürfen nicht in den EU-Markt gebracht werden – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen bereits compliant sein muss oder nicht.

Was passiert nach den Fristen bei Nicht-Compliance?

Nach dem jeweiligen Stichtag können Behörden Kontrollen durchführen. Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder bis 4% des EU-Jahresumsatzes
  • Einfuhrverbote für nicht-konforme Waren
  • Rückruf bereits in Verkehr gebrachter Produkte
  • Öffentliche Bekanntmachung (Naming & Shaming)

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