Wer ist von welcher Frist betroffen?
Großunternehmen (ab Dezember 2025)
Als Großunternehmen gilt, wer an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei dieser drei Kriterien überschreitet:
- Mehr als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz mehr als 50 Millionen EUR
- Bilanzsumme mehr als 43 Millionen EUR
KMU (ab Juni 2026)
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Gnadenfrist bis Juni 2026. KMU sind Unternehmen, die die oben genannten Schwellenwerte nicht überschreiten.
Achtung: KMU, die als Händler tätig sind (also keine Erstinverkehrbringer), haben bis Juni 2026 Zeit. Sind sie Marktteilnehmer (Erstimporteure), gilt die Großunternehmensfrist.
Das Referenzdatum – was bedeutet es?
Das Referenzdatum 31. Dezember 2020 ist unabhängig von den Anwendungsfristen. Es bestimmt, welche Flächen als entwaldungsfrei gelten. Produkte, die auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden, dürfen nicht in den EU-Markt gebracht werden – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen bereits compliant sein muss oder nicht.
Was passiert nach den Fristen bei Nicht-Compliance?
Nach dem jeweiligen Stichtag können Behörden Kontrollen durchführen. Bei Verstößen drohen:
- Bußgelder bis 4% des EU-Jahresumsatzes
- Einfuhrverbote für nicht-konforme Waren
- Rückruf bereits in Verkehr gebrachter Produkte
- Öffentliche Bekanntmachung (Naming & Shaming)
Empfehlung: Jetzt vorbereiten
Auch wenn die Fristen noch nicht abgelaufen sind: Unternehmen, die jetzt mit der EUDR-Vorbereitung beginnen, haben klare Vorteile. Lieferanten-Daten zu erheben braucht Zeit – OriginPulse reduziert den Aufwand erheblich, ersetzt aber nicht die notwendige Kommunikation mit Lieferanten.
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