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Fristen
5 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Feb. 2026

EUDR Zeitplan & Fristen 2026

Die EUDR-Fristen wurden im Oktober 2024 um 12 Monate verschoben und zu einer einheitlichen Deadline am 30. Dezember 2026 zusammengeführt. Dieser Artikel gibt einen vollständigen Überblick über alle relevanten Deadlines – mit aktuellem Stand (Februar 2026).

EUDR-Zeitstrahl

29. Juni 2023Abgeschlossen

EUDR in Kraft getreten

Verordnung (EU) 2023/1115 trat offiziell in Kraft. 18-monatige Übergangsfrist beginnt.

30. Dezember 2024Abgeschlossen

Ursprüngliche Frist (verschoben)

Ursprünglich sollten Großunternehmen ab diesem Datum compliant sein. Im Oktober 2024 hat die EU-Kommission eine Verschiebung um 12 Monate beschlossen.

30. Juni 2025Abgeschlossen

Ursprüngliche KMU-Frist (verschoben)

Ursprünglich war eine separate KMU-Frist Mitte 2025 vorgesehen. Mit der allgemeinen Verschiebung wurde die zweistufige Frist aufgehoben.

30. Dezember 2026Nächste Frist

Einheitliche Anwendungsfrist – alle Unternehmen

Ab diesem Datum gilt die EUDR einheitlich für alle Unternehmen – Großunternehmen, KMU, Marktteilnehmer und Händler. Die ursprünglich zweistufige Frist wurde im Zuge der Verschiebung im Oktober 2024 zu einer einheitlichen Deadline zusammengeführt.

Laufend ab 2027

Jährliche Compliance-Pflicht

Jedes Jahr müssen neue Due-Diligence-Statements für neue Erntemengen eingereicht werden. Kontinuierliches Monitoring ist Pflicht.

Wer ist von welcher Frist betroffen?

Einheitliche Frist 30. Dezember 2026 – alle Unternehmen

Mit der Verschiebung im Oktober 2024 gilt der 30. Dezember 2026 einheitlich für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Großunternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Mio. EUR Umsatz oder mehr als 43 Mio. EUR Bilanzsumme an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen) und KMU sind ab diesem Datum gleichermaßen verpflichtet.

Marktteilnehmer vs. Händler – unterschiedlicher Pflichtenumfang

Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Rolle in der Lieferkette:

  • Marktteilnehmer (Operator): Bringen das Produkt erstmals in die EU oder exportieren es. Volle Sorgfaltspflicht inklusive eigener DDS-Einreichung.
  • Händler (Trader): Handeln mit Produkten, die bereits auf dem EU-Markt sind. KMU-Händler profitieren von vereinfachten Pflichten (keine eigene Risikobeurteilung, keine eigene DDS-Einreichung) – sie müssen jedoch die DDS-Referenznummer ihrer Lieferanten dokumentieren.

Das Referenzdatum – was bedeutet es?

Das Referenzdatum 31. Dezember 2020 ist unabhängig von den Anwendungsfristen. Es bestimmt, welche Flächen als entwaldungsfrei gelten. Produkte, die auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden, dürfen nicht in den EU-Markt gebracht werden – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen bereits compliant sein muss oder nicht.

Was passiert nach den Fristen bei Nicht-Compliance?

Nach dem jeweiligen Stichtag können Behörden Kontrollen durchführen. Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder bis 4% des EU-Jahresumsatzes
  • Einfuhrverbote für nicht-konforme Waren
  • Rückruf bereits in Verkehr gebrachter Produkte
  • Öffentliche Bekanntmachung (Naming & Shaming)

Empfehlung: Jetzt vorbereiten

Auch wenn die Fristen noch nicht abgelaufen sind: Unternehmen, die jetzt mit der EUDR-Vorbereitung beginnen, haben klare Vorteile. Lieferanten-Daten zu erheben braucht Zeit – OriginPulse reduziert den Aufwand erheblich, ersetzt aber nicht die notwendige Kommunikation mit Lieferanten.

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