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Dokumentation
6 Min. Lesezeit
Feb. 2026

Due Diligence Statement (DDS) nach EUDR erklärt

Das Due Diligence Statement (Sorgfaltspflichtenerklärung) ist das zentrale Dokument der EUDR-Compliance. Es belegt, dass ein Unternehmen alle drei Sorgfaltspflicht-Schritte durchgeführt hat und die Ware entwaldungsfrei und rechtskonform erzeugt wurde.

Was ist ein Due Diligence Statement?

Das Due Diligence Statement (DDS) oder auf Deutsch die Sorgfaltspflichtenerklärung ist das Kerndokument der EUDR-Compliance. Es wird vom Marktteilnehmer ausgestellt und bestätigt, dass:

  • Die Sorgfaltspflicht gemäß EUDR Artikel 8-10 durchgeführt wurde
  • Die Waren von Flächen stammen, die nach dem 31.12.2020 nicht entwaldet wurden
  • Die Waren im Erzeugungsland rechtskonform produziert wurden
  • Das Entwaldungsrisiko als vernachlässigbar eingestuft wurde

Welche Angaben sind im DDS Pflicht?

Gemaess EUDR Anhang II muss ein Due Diligence Statement folgende Informationen enthalten:

Produktbezogene Angaben

  • CN-Code (Zolltarifnummer) der Ware
  • Handelsname und Beschreibung der Ware
  • Menge (Gewicht oder Volumen)
  • Ursprungsland der Ware

Herkunftsbezogene Angaben

  • Geokoordinaten aller Grundstücke/Plots (als Punkte oder Polygone)
  • Datum oder Zeitraum der Ernte/Erzeugung
  • Lieferanteninformationen (Name, Adresse)

Compliance-Angaben

  • Bestätigungsaussage zur Entwaldungsfreiheit
  • Bestätigungsaussage zur Rechtskonformität
  • Angaben zur durchgeführten Risikobewertung
  • Referenznummer der DDS (wird von TRACES vergeben)

Wie wird das DDS eingereicht? – TRACES NT

Das Due Diligence Statement muss im EU-Informationssystem TRACES NT (Trade Control and Expert System) eingereicht werden, bevor die Ware in den EU-Markt gebracht wird. Der Prozess läuft wie folgt:

  1. Registrierung im TRACES-System der Europäischen Kommission
  2. Anlegen eines DDS-Entwurfs mit allen Pflichtangaben
  3. Hochladen der Geokoordinaten (GeoJSON oder Koordinaten-Tabelle)
  4. Einreichung und Erhalt der eindeutigen DDS-Referenznummer
  5. Weiterleitung der Referenznummer an Zollbehörden bei Einfuhr

Wie oft muss ein DDS erstellt werden?

Grundsätzlich ist für jede Sendung ein eigenes DDS zu erstellen. Es gibt jedoch Vereinfachungen:

  • Bei gleichartigen Waren vom selben Lieferanten kann ein DDS mehrere Sendungen abdecken
  • Periodische DDS sind für regelmäßige Lieferungen möglich
  • Vereinfachte Verfahren für niedrig-risiko-klassifizierte Länder gemäß EU-Benchmark

Haftung und Aufbewahrung

Das DDS muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Der Aussteller haftet für die Richtigkeit der Angaben. Bei falschen Angaben drohen die EUDR-Sanktionen (bis zu 4% des EU-Jahresumsatzes). Eine Software-gestützte Erstellung und Archivierung ist daher empfehlenswert.

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