Was ist ein Due Diligence Statement?
Das Due Diligence Statement (DDS) oder auf Deutsch die Sorgfaltspflichtenerklärung ist das Kerndokument der EUDR-Compliance. Es wird vom Marktteilnehmer ausgestellt und bestätigt, dass:
- Die Sorgfaltspflicht gemäß EUDR Artikel 8-10 durchgeführt wurde
- Die Waren von Flächen stammen, die nach dem 31.12.2020 nicht entwaldet wurden
- Die Waren im Erzeugungsland rechtskonform produziert wurden
- Das Entwaldungsrisiko als vernachlässigbar eingestuft wurde
Welche Angaben sind im DDS Pflicht?
Gemaess EUDR Anhang II muss ein Due Diligence Statement folgende Informationen enthalten:
Produktbezogene Angaben
- CN-Code (Zolltarifnummer) der Ware
- Handelsname und Beschreibung der Ware
- Menge (Gewicht oder Volumen)
- Ursprungsland der Ware
Herkunftsbezogene Angaben
- Geokoordinaten aller Grundstücke/Plots (als Punkte oder Polygone)
- Datum oder Zeitraum der Ernte/Erzeugung
- Lieferanteninformationen (Name, Adresse)
Compliance-Angaben
- Bestätigungsaussage zur Entwaldungsfreiheit
- Bestätigungsaussage zur Rechtskonformität
- Angaben zur durchgeführten Risikobewertung
- Referenznummer der DDS (wird von TRACES vergeben)
Wie wird das DDS eingereicht? – TRACES NT
Das Due Diligence Statement muss im EU-Informationssystem TRACES NT (Trade Control and Expert System) eingereicht werden, bevor die Ware in den EU-Markt gebracht wird. Der Prozess läuft wie folgt:
- Registrierung im TRACES-System der Europäischen Kommission
- Anlegen eines DDS-Entwurfs mit allen Pflichtangaben
- Hochladen der Geokoordinaten (GeoJSON oder Koordinaten-Tabelle)
- Einreichung und Erhalt der eindeutigen DDS-Referenznummer
- Weiterleitung der Referenznummer an Zollbehörden bei Einfuhr
Wie oft muss ein DDS erstellt werden?
Grundsätzlich ist für jede Sendung ein eigenes DDS zu erstellen. Es gibt jedoch Vereinfachungen:
- Bei gleichartigen Waren vom selben Lieferanten kann ein DDS mehrere Sendungen abdecken
- Periodische DDS sind für regelmäßige Lieferungen möglich
- Vereinfachte Verfahren für niedrig-risiko-klassifizierte Länder gemäß EU-Benchmark
Haftung und Aufbewahrung
Das DDS muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Der Aussteller haftet für die Richtigkeit der Angaben. Bei falschen Angaben drohen die EUDR-Sanktionen (bis zu 4% des EU-Jahresumsatzes). Eine Software-gestützte Erstellung und Archivierung ist daher empfehlenswert.