Was regelt die EUDR?
Die EU-Entwaldungsverordnung (Regulation EU 2023/1115) trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Sie soll sicherstellen, dass bestimmte Waren und Erzeugnisse, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder aus der EU ausgeführt werden, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Dabei gilt das Referenzdatum des 31. Dezember 2020: Flächen, die nach diesem Datum entwaldet wurden, dürfen nicht für die Produktion der betroffenen Rohstoffe genutzt werden.
Welche Rohstoffe sind betroffen?
Die EUDR erfasst sieben Schlüssel-Rohstoffe und alle daraus hergestellten Produkte:
- Rinder – einschließlich Rindfleisch, Leder, Produkte mit Rinderfett
- Kakao – Kakaobohnen, Kakaobutter, Kakaopulver, Schokolade
- Kaffee – Rohkaffee, Röstkaffee, Instantkaffee
- Palmöl – Rohes und raffiniertes Palmöl, Palmölprodukte
- Soja – Sojabohnen, Sojaöl, Sojaschrot, Sojaprotein
- Holz – Schnittholz, Sperrholz, Papier, Zellstoff, Möbelholz
- Kautschuk – Naturgummi, Reifen, bestimmte Gummiprodukte
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die EUDR unterscheidet zwischen Marktteilnehmern und Händlern:
- Marktteilnehmer: Unternehmen, die EUDR-Waren erstmals in der EU in Verkehr bringen. Sie haben die volle Sorgfaltspflicht.
- Händler: Unternehmen, die bereits in Verkehr gebrachte EUDR-Waren weiterveräußern. KMU-Händler haben vereinfachte Pflichten.
- Kleinst-/Kleinunternehmen: Bestimmte Ausnahmen und vereinfachte Verfahren gemäß EUDR-Leitlinien.
Was sind die drei Sorgfaltspflicht-Schritte?
Die EUDR schreibt ein dreistufiges Sorgfaltspflicht-System vor:
1. Informationserhebung
Unternehmen müssen Informationen sammeln, die belegen, dass die Waren entwaldungsfrei und rechtskonform erzeugt wurden. Dazu gehören Geokoordinaten der Anbauflächen, Produktionsangaben und Herkunftsnachweise.
2. Risikobewertung
Auf Basis der gesammelten Informationen muss eine Risikobewertung erfolgen. Dabei werden Länderrisiken, Produktrisiken und individuelle Lieferketten-Risiken berücksichtigt. OriginPulse automatisiert diese Bewertung per Satellitenanalyse und KI-basiertem Scoring.
3. Risikominimierung
Bei identifizierten Risiken müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diese auf ein vernachlässigbares Niveau zu senken. Erst dann darf das Produkt in Verkehr gebracht werden.
Was ist ein Due Diligence Statement?
Das Due Diligence Statement (DDS) ist die abschließende Erklärung, die ein Unternehmen nach Abschluss der Sorgfaltspflicht ausstellt. Es muss vor der Einfuhr oder dem Inverkehrbringen beim EU-Informationssystem TRACES eingereicht werden. OriginPulse generiert EUDR-konforme DDS automatisch.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Die EUDR-Sanktionen sind erheblich:
- Bußgelder bis zu 4% des EU-weiten Jahresumsatzes
- Beschlagnahme und Einziehung nicht-konformer Waren
- Vorläufige Aussetzung oder endgültige Entziehung von Betriebsgenehmigungen
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und EU-Förderungen
- Öffentliche Bekanntmachung von Verstößen (Naming & Shaming)
EUDR-Fristen im Überblick
Detaillierte Fristen finden Sie in unserem EUDR-Zeitplan-Artikel. Kurz zusammengefasst: Die EUDR gilt ab Dezember 2025 für Großunternehmen und ab Juni 2026 für Kleinunternehmen (mit aktuellen Übergangsfristen).